Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Der Missbrauch von Macht in Organisationen erfordert von allen Beteiligten eine selbstkritische Auseinandersetzung mit Gewalt und Macht. Diese Form der Auseinandersetzung mündet in partizipativ gestalteten Gewaltschutzprozessen. In diesen Organisationsentwicklungsprozessen werden verschiedene Formen von Gewalt berücksichtigt.

Besonders wichtig ist jedoch, die am stärksten tabuisierte und am seltensten offenbarte Form von Gewalt zu berücksichtigen: sexualisierte Gewalt.

Gewaltschutzkonzepte sind nach dem § 37a Abs. 1 SGB IX seit Juni 2021 verpflichtend für Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Was sind inhaltliche Maßnahmen eines Gewaltschutzkonzeptes?

Folgende Maßnahmen sind zu entwickeln: Leitbilder, Verhaltenskodizes, Fort- und Weiterbildungen, Partizipation, sexualpädagogisches Konzept, Präventionsangebote für die Nutzer*innen, interne und externe Beschwerdeverfahren, Handlungs- /Interventionspläne, Kooperation und Vernetzung.

Wie kann die Gestaltung eines solchen Prozesses erfolgen?

Um den Prozess zu veranschaulichen, haben wir ein Phasenmodell für eine nachhaltige Begleitung entwickelt.

Sollte die Einrichtung mit einer Potential- und Risikoanalyse starten?

Notwendige Voraussetzung für eine Potential- und Risikoanalyse ist Fachwissen, um täter*innenfreundliche Strukturen analysieren zu können. Leitungs-, Fach- und Hilfskräfte werden durch Fortbildungen sensibilisiert und qualifiziert, insbesondere um Machtasymmetrien zu erkennen. Außerdem ist es notwendig, die Nutzer*innen des Leistungsangebotes zu Rechten und zum Thema Gewaltschutz sowie zur Rolle als Interessenvertretung fortzubilden.

Worauf kommt es der PETZE bei einem Schutzkonzeptprozess an?

Es ist wichtig sicherzustellen, dass Gewaltschutzkonzepte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern in der Realität umgesetzt werden und tatsächlich Schutz für die Nutzer*innen bieten. Dabei steht vor allem eine machtreflexive, professionelle Haltung und Beziehungsgestaltung im Vordergrund.

Wie lange dauert ein Prozess zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt vor allem an den von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Ressourcen. Außerdem hängt es vom Ziel der Leitung ab – geht es um ein Konzept für die Rehabilitationsträger oder gelebten Gewaltschutz und die damit verbundene Haltung? Wirksamer Gewaltschutz muss im Alltag stets bedacht werden, an neue Gesetze angepasst und neu verhandelt werden.

Hier finden Sie eine Auswahl unserer Angebote.

Bei Interesse schicken Sie uns gern eine unverbindliche Anfrage.

PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH

Ansprechperson: Kim Janin Sommer

Dänische Straße 3–5
D-24103 Kiel
Tel.: 0431 92333
E-Mail: kim.sommer@petze-kiel.de

Das PETZE-Institut wird vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein gefördert. Eine bestimmte Zahl an Projektdurchläufen kann daher für eine günstige Gebühr gebucht werden. Melden Sie sich frühzeitig, um ein gefördertes Angebot zu bekommen!

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

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Ansprechpartnerin: Kim Janin Sommer

Dänische Straße 3–5
D-24103 Kiel
Tel.: 0431 92333
E-Mail: kim.sommer@petze-kiel.de

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