Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Der Missbrauch von Macht in Organisationen erfordert von allen Beteiligten eine selbstkritische Auseinandersetzung mit Gewalt und Macht. Diese Form der Auseinandersetzung mündet in partizipativ gestalteten Gewaltschutzprozessen. In diesen Organisationsentwicklungsprozessen werden verschiedene Formen von Gewalt berücksichtigt.
Besonders wichtig ist jedoch, die am stärksten tabuisierte und am seltensten offenbarte Form von Gewalt zu berücksichtigen: sexualisierte Gewalt.
Gewaltschutzkonzepte sind nach dem § 37a Abs. 1 SGB IX seit Juni 2021 verpflichtend für Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Was sind inhaltliche Maßnahmen eines Gewaltschutzkonzeptes?
Folgende Maßnahmen sind zu entwickeln: Leitbilder, Verhaltenskodizes, Fort- und Weiterbildungen, Partizipation, sexualpädagogisches Konzept, Präventionsangebote für die Nutzer*innen, interne und externe Beschwerdeverfahren, Handlungs- /Interventionspläne, Kooperation und Vernetzung.
Wie kann die Gestaltung eines solchen Prozesses erfolgen?
Um den Prozess zu veranschaulichen, haben wir ein
Phasenmodell für eine nachhaltige Begleitung entwickelt.
Rollenbeschreibung Gewaltschutzbeauftragte*r
Ein Gewaltschutzkonzept ist ein kontinuierlicher Prozess, der laufend an rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Die gewaltschutzbeauftragte Person nimmt eine zentrale Rolle im Rahmen des Gewaltschutzkonzepts ein. Sie ist fachliche Ansprechperson, Koordinationsstelle und treibende Kraft im (Weiter-)Entwicklungs- und Umsetzungsprozess des Konzepts. Eine klare Aufgabenbeschreibung und ein fundiertes Rollenverständnis sind deshalb essenziell.
Sollte die Einrichtung mit einer Potential- und Risikoanalyse starten?
Notwendige Voraussetzung für eine Potential- und Risikoanalyse ist Fachwissen, um täter*innenfreundliche Strukturen analysieren zu können. Leitungs-, Fach- und Hilfskräfte werden durch Fortbildungen sensibilisiert und qualifiziert, insbesondere um Machtasymmetrien zu erkennen. Außerdem ist es notwendig, die Nutzer*innen des Leistungsangebotes zu Rechten und zum Thema Gewaltschutz sowie zur Rolle als Interessenvertretung fortzubilden.
Worauf kommt es der PETZE bei einem Schutzkonzeptprozess an?
Es ist wichtig sicherzustellen, dass Gewaltschutzkonzepte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern in der Realität umgesetzt werden und tatsächlich Schutz für die Nutzer*innen bieten. Dabei steht vor allem eine machtreflexive, professionelle Haltung und Beziehungsgestaltung im Vordergrund.
Wie lange dauert ein Prozess zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt vor allem an den von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Ressourcen. Außerdem hängt es vom Ziel der Leitung ab – geht es um ein Konzept für die Rehabilitationsträger oder gelebten Gewaltschutz und die damit verbundene Haltung? Wirksamer Gewaltschutz muss im Alltag stets bedacht werden, an neue Gesetze angepasst und neu verhandelt werden.
Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe - Checkliste zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte nach § 37a SGB IX
Diese Broschüre ist eine wichtige Informationsquelle für alle, die sich auf den Weg gemacht haben, die Änderungen des § 37a SGB IX umzusetzen, die seit Juni 2021 in Deutschland gelten. In diesem Heft haben wir für Sie gute Tipps und Hinweise sowie eine hilfreiche Checkliste zusammengetragen, die Ihnen den Arbeitsprozess für Ihre Einrichtung erleichtern sollen. Es gibt zwei unterschiedliche Versionen für Fachkräfte und Nutzer*innen in leicht verständlicher Sprache.
Download Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe – für Fachkräfte
Download Wirksamer Gewalt•schutz in der Eingliederungs•hilfe – Leichte Sprache
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Dänische Straße 3–5
D-24103 Kiel
Tel.: 0431 92333
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