Schutzkonzepte 

Schutzkonzepte

Präventive Schutzprozesse in Institutionen

Partizipative Schutzkonzeptprozesse helfen Organisationen und Einrichtungen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors, wie z. B. Kitas, Schulen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe, zu Orten zu werden, an denen Kinder, Jugendliche oder erwachsene Menschen mit Behinderung vor (sexualisierter) Gewalt geschützt werden. Diese Prozesse werden von uns als partizipativ bezeichnet, wenn sie gemeinsam mit der Zielgruppe, der Leitung und den in der Einrichtung tätigen Menschen erarbeitet werden.

Sie sind als Einrichtung daran interessiert einen institutionellen Schutzprozess gegen (sexualisierte) Gewalt zu starten? Sie sind schon mittendrin, stehen aber gerade vor einer Herausforderung, benötigen einen externen Blick oder suchen nach einer Fortbildung für alle in Ihrer Institution tätigen Personen? Oder Sie möchten wissen, was es bedeutet mit einer positiven präventiven Grundhaltung zu arbeiten?

Hier finden Sie unsere Fortbildungs- und Coaching-Angebote:

Hier finden Sie noch mehr allgemeine Informationen zu Schutzkonzeptprozessen

Wer sollte einen partizipativen Schutzprozess mit dem PETZE-Institut starten?

Der Prozess richtet sich nach der Einrichtung und der Institution und ist sehr individuell. Oftmals werden Schutzprozesse als Prozesse der Qualitätsentwicklung vom Gesetzgeber eingestuft. Einige Institutionen sind rechtlich angehalten Gewaltschutzkonzepte zu implementieren, z.B. Leistungserbringer durch das Teilhabestärkungsgesetz nach § 37a SGB IX, alle Schulen in Schleswig-Holstein nach § 4 Abs. 10 SchulG, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII. Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII hat jede Kindertageseinrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen, in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor  Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können und z.B. die Einrichtungen der evangelischen Kirche in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg (Nordkirche) nach dem PrävG (2018).

Alle Einrichtungen in denen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen sich engagieren und aufhalten sollten zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, insbesondere für Frauen und Mädchen Maßnahmen treffen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern z.B. auch Sportvereine, Musikschulen, Pfadfinder oder Einrichtungen der offenen Jugendarbeit.

Keine Institution kann allein einen solchen Prozess durchführen, eine externe Begleitung ist zwingend erforderlich.

Sprechen Sie uns an, auch wenn ihre Zielgruppe bzw. Institution hier ggf. nicht aufgelistet sein sollte.

Was gehört laut dem PETZE-Institut zu einem Schutzprozess?

Einige Einrichtungen haben Vorgaben, z.B. durch ihren Träger oder durch die Verbände. Vielfach wird am Anfang, nach einer Bestimmung des Standortes, geschaut was genau der Einrichtung helfen würde Machtverhältnisse und Machtbeziehungen zu reflektieren, und wo Potentiale- aber auch Risiken liegen. Die Leitung einer Organisation hat die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um Schutz sicherzustellen und Selbstbestimmung zu fördern.

Notwendigerweise erfolgt dies unter Beteiligung einer partizipativ besetzten Gruppe. Die Arbeit an einem Gewaltschutzkonzept ist ein Prozess, der die gesamte Institution betrifft. Dieser erfolgt auf verschiedenen Ebenen und erfordert eine Reflexion der bestehenden Haltungen und Einstellungen. Bausteine können u.a. ein Verhaltenskodex, ein Leitbild, die Festschreibung eines Interventionsplanes oder die Festschreibung von Qualitätskriterien für die Durchzuführenden präventiven Maßnahmen sein.

Was ist ein partizipativ erarbeitetes Schutzkonzept?

Es bedeutet, dass von Beginn an mitgedacht wird, wie alle in der Einrichtung Tätigen, die Eltern und Erziehungsberechtigten und die Zielgruppe der Einrichtung, z.B. Schüler*innen gemeinsam an dem Gewaltschutz in den Einrichtungen arbeiten. Dies ist sehr unterschiedlich je nach Alter der Zielgruppe. 

Warum ein partizipativer Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt in unserer Organisation?

Struktureller Gewaltschutz, gerade im Hinblick auf sexualisierter Gewalt, entfaltet dann Wirksamkeit, wenn dieser unter Beteiligung möglichst aller in der Organisation erarbeitet wurde. In so einem Prozess werden u.a. auch Machtdynamiken beleuchtet, reflektiert und ggf. Maßnahmen abgeleitet. In so einem Prozess werden Themen der pädagogischen Haltung bewegt, deswegen haben diese Prozesse unweigerlich Ausstrahlungswirkung in vielen Bereichen der Institution und es werden Schnittstellenthemen bewegt. Themen wie die Umsetzung von sexueller Selbstbestimmung, die Durchführung von altersgerechten sexualpädagogischen Angeboten oder Workshops zum Thema Konsens im Jugendbereich bieten Möglichkeiten sich als Fachkraft zu reflektieren und beeinflusst so die zukünftige Qualität pädagogischer Arbeit, das Teamgefüge und ggf. die Kommunikationsstrukturen in der Institution.

Was bedeutet positive Prävention?

Es ist ein Qualitätsstandard des PETZE-Instituts, dass die präventiven Maßnahmen, die direkt der Zielgruppe zur Verfügung gestellt werden und dieses betreffen, weitestgehend positiv sind. Wir stehen dafür, dass in der präventiven Arbeit Verbote verboten sind und Prävention vor sexualisierter Gewalt niemals Angst machen darf. Wir setzten darauf Kinder, Jugendliche und erwachsende Menschen mit Behinderung zu stärken, bunt, laut, individuell und vielfältig zu sein. Dazu gehört auch der Grundsatz, das Hilfeholen keine Schwäche ist und in manchen Fällen petzen sogar erwünscht ist. 

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Kontaktieren Sie uns gern!

PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH

Ansprechpartnerin: Kim Janin Sommer

Dänische Straße 3–5
D-24103 Kiel
Tel.: 0431 92333
E-Mail: kim.sommer@petze-kiel.de

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