Berlin | 01.02.2024. Der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel hat am 31.01.24 die Teilhabeempfehlungen an die Bundesregierung überreicht, wobei der Gewaltschutz, neben den Bereichen Arbeit, Bildung und
Digitalisierung, explizit thematisiert wurde. Dusel verwies auf die Ergebnisse der UN-BRK Staatenprüfung des letzten Jahres, die die Sorge um den Schutz vor Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen verdeutlichte.

Die Empfehlungen resultieren aus Konsultationen mit Expertinnen, Experten, Organisationen und Entscheidungsträgern. Im Sinne des Prinzips “Nichts über uns, ohne uns” wurden alle relevanten Stakeholder einbezogen:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/AS/2024/PM2_Teilhabeempfehlungen.html

Auf dem Podium betonte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Notwendigkeit verstärkter Sanktionierungsmöglichkeiten im Bereich Gewaltschutz. Er signalisierte die Bereitschaft zur Novellierung, um diesem Anliegen gerecht zu werden. Christine Streichert-Clivot, Vorsitzende der Kultusministerkonferenz (KMK), betonte die Notwendigkeit eines inklusiven Schulsystems. Gewaltschutz müsse auch im schulischen Umfeld fest verankert werden.

„Die erhöhte Vulnerabilität von Kindern mit Behinderungen – die uns gesichert von der Forschung aufgezeigt wird – muss in schulischen Schutzkonzepten beachtet werden“, so Heike Holz, Geschäftsführerin der PETZE.

Die erhöhte Gewaltbetroffenheit von Frauen erfordert besondere Beachtung in Gewaltschutzkonzepten, wie es auch in §37a SGB IX vorgesehen ist. Martina Puschke von weibernetz e.V. betonte die Bedeutung von Mindeststandards und Sanktionierungsmöglichkeiten in Bezug auf die Gewaltschutzstrategie des Bundesfamilienministeriums.

„Die explizite Thematisierung von Gewaltschutz in den Teilhabeempfehlungen ist wertvoll,“

so Ann-Kathrin Lorenzen, Fachbereichsleitung Teilhabe der PETZE.

„Bedauerlicherweise fällt das Thema in der Praxis im alltäglichen zu oft hinten rüber. Die Politik, die Leistungserbringer und Leistungsträger sind nun gefordert, die Umsetzung des Artikel 16 der UN-BRK und den §37 a des SGB IX umzusetzen. Als PETZE können wir Einrichtungen bei diesem Vorhaben unterstützen.“

Verena Bentele, Vorsitzende des deutschen Behindertenrates, ermutigte zum Schluss der Veranstaltung dazu, den Spielraum der Legislaturperiode positiv für das Thema Teilhabe zu nutzen.

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Über das PETZE-Institut für Gewaltprävention:

Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt

Petzen – das ist doch eigentlich etwas Negatives? Stimmt. Eine Petze verrät Geheimnisse und erzählt etwas weiter. In einigen Fällen ist genau das jedoch berechtigt und sogar erwünscht. Zum Beispiel bei sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch. Petzen heißt auch: Hilfe holen!

Um Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen Hilfe zu bieten und sie zu schützen, braucht es qualifizierte Erwachsene und gute Bildungsarbeit. Genau hier liegt der Fokus des PETZE-Instituts: Wir qualifizieren bundesweit Fachkräfte, die mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen arbeiten. Unser Angebot umfasst ein breites Spektrum an praxisnahen Materialien für die Arbeit mit Schutzbefohlenen: Projektpakete mit unseren ausleihbaren interaktiven Präventions-Ausstellungen, Fortbildungen und Schulungsangebote sowie das große Sortiment in unserem Shop.

PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH
Dänische Straße 3–5
24103 Kiel
petze@petze-kiel.de
V. i. S. d. P.: Heike Holz, PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH, Kiel

 

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