Kiel, 22. 4. 2026. Die aktuell von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden diskutierten Kürzungsvorschläge im Sozialbereich geben Anlass zu großer Sorge. Ein vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlichtes Arbeitspapier zeigt Einsparpläne in Milliardenhöhe – mit weitreichenden Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen sowie Alleinerziehende und Familien.
Aus Sicht des PETZE-Instituts betreffen diese Einschnitte nicht nur soziale Leistungen, sondern auch grundlegende Fragen von Schutz, Teilhabe und Prävention.
„Prävention von Gewalt – insbesondere von sexualisierter Gewalt – ist auf verlässliche Strukturen angewiesen. Wenn Unterstützungssysteme strukturell geschwächt werden, hat das direkte Auswirkungen auf den Gewaltschutz“,
erklärt Heike Holz, Geschäftsführerin des PETZE-Instituts.
Viele der betroffenen Gruppen sind bereits heute überdurchschnittlich von Gewalt betroffen. Gleichzeitig zeigen fachliche Erkenntnisse, dass wirksame Prävention stabile Rahmenbedingungen braucht: verlässliche Bezugspersonen, erreichbare Unterstützungsangebote und ausreichend Ressourcen in den Systemen.
Kürzungen bei individuellen Hilfen, Einschränkungen von Selbstbestimmung oder steigender finanzieller Druck auf Alleinerziehende wirken sich daher mittelbar auf den Schutz vor Gewalt aus. Wenn weniger Unterstützung verfügbar ist, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Gewalt frühzeitig erkannt wird. Wenn Abhängigkeiten zunehmen, wird es für Betroffene schwieriger, sich aus Gewaltkontexten zu lösen.
Besonders kritisch ist aus fachlicher Sicht, dass finanzielle Einschnitte auch bestehende Schutzmechanismen schwächen können. So kann etwa eine Reduzierung von Leistungen für Alleinerziehende dazu führen, dass Trennungen von gewaltvollen Partnern erschwert werden oder Kontakt aus wirtschaftlicher Not aufrechterhalten werden muss.
Das PETZE-Institut weist zudem darauf hin, dass einzelne der diskutierten Maßnahmen im Spannungsverhältnis zu bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen, insbesondere zur UN-Kinderrechtskonvention und zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Vor diesem Hintergrund fordert das PETZE-Institut:
- keine Kürzungen im sozialen Bereich
- keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung führen.
- den Erhalt und Ausbau von Unterstützungsstrukturen für Kinder, Jugendliche und Familien
- die Wahrung und Sicherung von Selbstbestimmungsrechten für Menschen mit Behinderungen
- verlässliche finanzielle Absicherung für Alleinerziehende
- eine konsequente Stärkung von Prävention und Gewaltschutz
„Wenn Unterstützungs- und Teilhabestrukturen geschwächt werden, wird das die gesellschaftliche Spaltung verstärken und sich auch auf das Risiko von Gewalt in einer Gesellschaft auswirken.“
so Holz und weiter:
„Teile dieser Vorhaben sind klar unvereinbar mit der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention und gefährden Errungenschaften, die über Jahre erarbeitet wurden.“
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Wir laden Sie herzlich ein, über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Schutz vor sexualisierter Gewalt zu berichten. Für Rückfragen und weiteren Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an: petze@petze-kiel.de oder 0431/ 92333.
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Über das PETZE-Institut für Gewaltprävention:
Der Schutz von Schutzbedürftigen vor sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt ist seit über 30 Jahren zentrales Anliegen des PETZE-Instituts für Gewaltprävention. Dafür bilden wir Erwachsene, die mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen arbeiten, fort – in Kiel, Schleswig-Holstein und darüber hinaus.
PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH
Dänische Straße 3–5
24103 Kiel
petze@petze-kiel.de
V. i. S. d. P.: Heike Holz, PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH, Kiel