Kiel | 14.02.2025. Das PETZE-Institut für Gewaltprävention begrüßt die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes als wichtigen Schritt im Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Nach der Zustimmung des Bundestags hat nun auch der Bundesrat das Gesetz verabschiedet. Damit wird Gewaltschutz in Deutschland nicht mehr dem Zufall überlassen, sondern zur staatlichen Pflicht.

„Dass Gewaltbetroffene in Zukunft einen rechtlich verankerten Anspruch auf Schutz und Unterstützung haben, ist ein bedeutender Fortschritt. Doch Schutz allein reicht nicht – wir müssen geschlechtsspezifische Gewalt verhindern, bevor sie geschieht“,

betont Heike Holz, Geschäftsführerin des PETZE-Instituts.

Das neue Gesetz sichert gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern erstmals einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu – allerdings erst ab 2032. Bereits ab 2027 sind die Bundesländer verpflichtet, ein flächendeckendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten aufzubauen.

„Das ist ein wichtiger Schritt, aber wir dürfen uns nicht allein auf Schutzmaßnahmen verlassen“, so Holz. „Wir müssen dort ansetzen, wo wir alle Kinder und Jugendlichen erreichen – in Schulen, Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen. Kinder und Jugendliche, insbesondre Mädchen mit Behinderung, brauchen u.a. frühzeitiges, altersgerechtes Wissen über ihre Rechte, Zugang zu sexueller Bildung und Bildungsangebote. Dafür braucht es mehr Fachkräfte in der Präventionsarbeit und langfristige Finanzierung.“

Schutzlücken bleiben – Prävention muss ausgebaut werden

Trotz der positiven Entwicklungen weist das Gesetz weiterhin Lücken auf. Besonders mehrfachdiskriminierte Personengruppen, darunter geflüchtete Frauen sowie trans, inter- und nicht-binäre Menschen, sind nicht ausreichend geschützt.

„Prävention bedeutet, alle Menschen im Blick zu haben – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Aufenthaltsstatus“,

so Holz.

Das PETZE-Institut setzt sich seit Jahren für umfassende Gewaltprävention ein und fordert, dass Präventionsmaßnahmen flächendeckend verankert werden.

„Prävention von sexualisierter Gewalt ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesellschaftliche Verantwortung“,

betont Holz.

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Wir laden Sie herzlich ein, über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Schutz vor sexualisierter Gewalt zu berichten. Bitte wenden Sie sich an: petze@petze-kiel.de oder 0431/ 92333.

 

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Über das PETZE-Institut für Gewaltprävention:

Der Schutz von Schutzbedürftigen vor sexualisierter Gewalt ist seit 30 Jahren zentrales Anliegen des PETZE-Institut für Gewaltprävention. Wir bilden Erwachsene, die mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in Kiel, Schleswig-Holstein und darüber hinaus fort.

PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH
Dänische Straße 3–5
24103 Kiel
petze@petze-kiel.de
V. i. S. d. P.: Heike Holz, PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH, Kiel

 

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